Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma E.V.A. Eventmodule (nachfolgend Vermieter genannt) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt). Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.
2.
Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
3.
Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt. Ein Auftrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Mieter und den Vermieter zustande.
4.
Bei Rücktritt des Vertrages durch den Mieter bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% Stornogebühren an, bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% Stornogebühren in Höhe des Gesamtauftragswertes. Bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder am Vortag fallen 100% Stornogebühren an.
5.
Nach erfolgter Buchung erhält der Mieter von uns eine Rechnung per Email als PDF-Anhang. Die Bezahlung erfolgt in bar bei Anlieferung durch uns (vor dem Aufbau) oder bei Abholung durch den Mieter. Außerdem ist bei Anlieferung durch uns oder Abholung durch den Mieter eine Kaution in bar in Höhe von 150,00 € zu entrichten. Diese erhält der Mieter entweder bei Abholung durch uns sofort zurück (da wir uns in diesem Fall sofort überzeugen können, dass die Module und das Zubehör schadensfrei sind) oder bei Abholung durch den Mieter überweisen wir die Kaution innerhalb von 14 Tagen auf ein vom Mieter bei Zahlung der Kaution anzugebendes Konto, sofern die Module und das Zubehör schadensfrei sind. Sowohl der Mietbetrag, als auch die Kaution sind vom Mieter passend zu zahlen. Kartenzahlung ist nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der Rechnungsbetrag muss sodann spätestens einen Tag vor Mietbeginn auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
Eine Abholung der Bumper Bälle ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Absprache möglich. Grundsätzlich werden die Bumper Bälle nur durch uns ausgeliefert.
6.
Bei Anlieferung der Mietgegenstände bzw. Abholung durch Sie, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
7.
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Sind Geräte bei Abholung stark verschmutzt oder nass, so wird ein Reinigungsaufwand in angemessener Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
8.
Der Mieter stellt bei der Anmietung einer Hüpfburg sicher, dass am Veranstaltungsort der Aufbau und die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Für den Aufbau der Geräte wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, so obliegt dies dem Mieter.
Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist.
Zu Werbezwecken werden bei unseren Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt.
Mit Vertragsabschluss gibt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und Veröffentlichung der Aufnahmen.
9.
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.
Gerichtsstandort ist Geldern
Stand 07/2020
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